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Medizinstudenten im Hartmannbund
Lernzielkatalog PJ
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V. Ausschuß Medizinstudenten im Hartmannbund Postfach 26 01 25 53153 Bonn
erarbeitet von:
- Klaus-Peter Schaps
- Oliver Cramer
- Philipp Ascher
- Jens Lipinski
- Dirk W. Höper
- u.a.
© 02.1997
PJ-Ausbildungskatalog
Vorwort
Derzeit herrschen in der einjährigen Ausbildungsphase während des Medizinischen Praktischen Jahres (MPJ) im Studium der Humanmedizin sowohl
für die Lehrenden als auch für die Stu-dierenden sehr unbefriedigende Zustände. Der Einsatz von Medizinstudenten im Praktischen Jahr zu pflegerischen oder
verwaltungstechnischen Aufgaben verstößt nicht nur gegen die Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO), eine unzureichende und unregelmäßige
ärztliche Anleitung haben diesen Ausbildungsabschnitt gleichzeitig zu einem besseren Krankenpflegepraktikum degradiert.
Zur Optimierung dieser Ausbildungsphase muß dem Lehrenden ein verbindlicher Leitfaden an die Hand gegeben werden, der geforderte
Ausbildungsziele klar strukturiert. Dem Studierenden soll dieser Ausbildungskatalog als verläßliche Grundlage dienen, auf die er sich auch
berufen kann. Grundsätzlich gilt, daß Medizinstudenten im Praktischen Jahr zum ärztlichen Personal gehören und somit dem ärztlichen Direktor, nicht aber der
Pflegedienst- oder gar der Verwaltungsdirektion unterstehen.
Mit dem nun vorliegenden PJ-Ausbildungskatalog liegt eine standardisierte
Form der Ausbildungsinhalte für das Medizinische Praktische Jahr vor, die von den Fakultäten und Studenten als bindend betrachtet werden könnte. Diese
Rahmenrichtlinien erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sollen keinen Angriff auf die Lehrfreiheit der Universitäten und Hochschulen darstellen,
jedoch sind sie als Anregung der längst fälligen fachlichen Diskussion gedacht. Überregionale Ausbildungsunterschiede, Abweichungen in den Lehrinhalten bei
den verschiedenen Formen der Krankenhäuser und Ausbildungsstätten und unterschiedliche Niveaus in den Bundesländern können ausgeglichen werden
und zu einer einheitlich guten Ausbildung im Praktischen Jahr führen.
Der Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschland e.V. - ruft mit der Vorlage
dieses PJ-Ausbildungskataloges die Verantwortlichen der medizinischen Fakultäten Deutschlands auf, diesen Ausbildungsleitfaden zu diskutieren mit
dem Ziel, ihn als verbindliche Lehraussage in die Ausbildungsordnung für das Praktische Jahr zu übernehmen. Der standardisierte PJ-Ausbildungskatalog in
seiner vollen Umsetzung kann nur eine Ausbildungsverbesserung und folglich die schon lange geforderte ersatzlose Streichung des Arzt im Praktikum (AiP)
bedeuten. Ferner wird eine Qualitätsanhebung der medizinischen Betreuung in den Krankenhäusern und die optimierte Vorbereitung auf die zukünftige
Tätigkeit als eigenverantwortlicher und selbständiger Arzt erreicht werden.
Klaus-Peter Schaps Vorsitzender des Ständigen Ausschusses der Medizinstudenten im Hartmannbund (1995-1997)
erarbeitet von:
Klaus-Peter Schaps, schaps@uke.uni-hamburg.de Oliver Cramer, oc@pharmako.pharmakologie.uni-erlangen.de Dirk W. Höper, dirk@hoeper.com
Philipp Ascher, philipp.ascher@lrz.tu-muenchen.de Jens Lipinski, lipinski.jens@t-online.de u.a.
(März 1997)
1 Rahmenbedingungen 1.1 Der Status des PJ-Studenten
1.2 Ausbildungsziele des Praktischen Jahres 1.2.2 Appellationsstellen bei den Landesärztekammern 1.3 Betreuung von Patienten 1.4 Ausbildungsstätten 1.4.1 Finanzielle und personelle Ausstattung der Lehrkrankenhäuser
1.4.2 Praktisches Jahr im Ausland 1.5 Ablauf 1.5.1 Arbeitszeiten 1.5.2 Fächerkanon 1.5.3 Dauer der einzelnen Abschnitte 1.5.4 Fehlzeiten und Studienzeiten
1.5.5 PJ-Unterricht 1.6 PJ-Sprecher 1.7 Ärztliche Untersuchung 1.7.1 Impfungen 1.8 Dienstkleidung 1.9 Verpflegung 1.10 Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung 1.11 Prüfung
2 Unterrichtsgestaltung 2.1 Lehrveranstaltungen
2.2 Seminare 2.3 Praktische Übungen
3 Rahmenrichtlinienkatalog 3.1 Allgemein 3.2 Innere Medizin 3.2.1 Beherrschen von Tätigkeiten 3.2.2 Verständnis 3.2.3 Kenntnisse 3.2.4 Spezieller Teil der Inneren Medizin 3.3.1 Beherrschen von Tätigkeiten
3.3.2 Verständnis 3.3.3 Kenntnisse 3.3.4 Spezieller Teil der Chirurgie
3.4 Spezieller Teil 3.4.1 Radiologie 3.4.2 Intensivstation 3.5 Notfallaufnahme 3.6 Labor
1 Rahmenbedingungen
1.1 Der Status des PJ-Studenten
Ein Medizinstudent hat mit dem 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung den theoretischen Teil seines Studiums abgeschlossen. Im Rahmen der
Famulaturen und der Lehrveranstaltungen am Krankenbett hat er auch erste klinische Erfahrungen sammeln können. Im Praktischen Jahr soll der Medizinstudent seine Kenntnisse, Erfahrungen und
Fertigkeiten unter Anleitung und direkter Kontrolle erfahrener Kollegen am einzelnen Patienten anwenden, überprüfen und vervollständigen. Dabei wird der
PJ-Student unter Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes tätig. Entsprechend seinem Kenntnisstand kann er auch selbständig die aufgetragenen Tätigkeiten ausführen.
Die geltende ÄAppO fordert ausdrücklich, daß es sich bei den Tätigkeiten um ärztliche Tätigkeiten handeln muß (§ 3 Abs. 4 ÄAppO). Der ärztliche Direktor
hat einen leitenden Arzt mit der Durchführung und Organisation des PJ zu beauftragen, dieser muß für die PJ-Studenten zu festen Sprechzeiten erreichbar
sein und soll mindestens für einen PJ-Abschnitt zuständig sein. Er ist auch dafür verantwortlich, daß die PJ-Studentenausbildung in den Dienstplänen des
Hauses mit konkreter Zeit und Namen des beauftragten Arztes aufgelistet wird. Zu Beginn des Praktischen Jahres erhält jeder PJ-Student ein Exemplar dieses
Ausbildungskataloges mit einer hausspezifischen Anlage in der alle Ansprechpartner mit Funk-Nr. aufgelistet sind.
1.2 Ausbildungsziele des Praktischen Jahres
Der PJ-Student soll die Grundmuster und die Grundfertigkeiten der Untersuchung und Behandlung von Patienten einüben und schrittweise
selbständig auf den einzelnen Patienten anwenden lernen. In allen Situationen soll er auch die psychischen, sozialen und rechtlichen Aspekte von Kranksein
erkennen und in seinem eigenen Handeln gegenüber Patienten adäquat berücksichtigen lernen. Der PJ-Student soll die komplexe Organisation der Patientenversorgung in
einem Krankenhaus in ihren wesentlichen Aspekten kennenlernen. Er soll die Zusammenarbeit mit dem ärztlichen und nichtärztlichen Personal einüben, den
Stellenwert der Teamarbeit für die Betreuung der Patienten erkennen und sich in seine spätere Berufsrolle als Arzt bzw. Ärztin einfinden. Er soll auch die
Formen und Probleme der Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und anderen Institutionen der Gesundheitsversorgung kennenlernen. Um diese Ausbildungsziele zu erreichen, sind folgende Voraussetzungen von
zentraler Bedeutung:
- Der Student im Praktischen Jahr soll einzelne Patienten zugewiesen bekommen, deren ärztliche Betreuung er voll übernimmt (vgl. 1.3).
- Diese Betreuung soll in regelmäßiger Absprache, unter kontinuierlicher
und direkter Kontrolle, sowie unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung der Stations- und Abteilungsärzte erfolgen (vgl. 1.3 und 1.4).
- Der PJ-Student soll in Arbeitsplanung und Arbeitsablauf der Station voll integriert werden (vgl. 1.4).
- Im Mittelpunkt steht die Ausbildung am Krankenbett. Für Studenten im
Praktischen Jahr werden spezielle Lehrveranstaltungen durchgeführt (vgl. 1.5).
1.2.2 Appellationsstellen bei den Landesärztekammern
Die Landesärztekammern richten Kommisionen ein, die die Einhaltung der PJ
-Ausbildungsziele überwachen. Sie benennen namentlich ein ärztliches Mitglied, welches bei Nichteinhaltung zur Verfügung steht.
1.3 Betreuung von Patienten
Zentrale Bedingung für die Erreichung dieser Ausbildungsziele ist, daß der PJ
-Student die Versorgung einer beschränkten Zahl von jeweils zwei bis vier zur Ausbildung geeigneter Patienten in eigener Verantwortung schrittweise
übernehmen lernen. Hierzu gehört, daß er in Abhängigkeit seines Kenntnisstandes bei den von ihm betreuten Patienten u.a.:
- die Anamnese und Statuserhebung bei Aufnahme durchführt;
- Untersuchungsbefunde am Patienten durch den Arzt kontrollieren läßt, mit ihm diskutiert und ggf. berichtigt;
- unter Anleitung des Stationsarztes bei den von ihm betreuten Patienten
die Visiten durchführt, sowie eigene Verlaufsnotizen erstellt und der Krankenakte beifügt;
- den Diagnose- und Therapieplan zusammen mit dem Stationsarzt festlegt;
- an den funktionsdiagnostischen Maßnahmen teilnimmt;
- nach Möglichkeit bei Operationen assistiert;
- bei allen Visiten die Patienten vorstellt;
- die pflegerischen und sozialfürsorgerischen Maßnahmen mit dem entsprechenden Personal bespricht;
- in die Gesprächsführung mit Angehörigen der Patienten eingewiesen wird;
- den Arztbrief entwirft und mit unterschreibt.
Darüber hinaus nimmt der PJ-Student an allen Tätigkeiten und Besprechungen
der Station bzw. der Abteilung teil (Röntgenvisite, pathologisch-anatomische Demonstrationen, arzneitherapeutische Besprechungen, etc.) und erhält begleitend Unterricht gem. §§ 3 & 4 ÄAppO.
Der PJ-Student sollte in alle Entscheidungen, die von ihm betreute Patienten betreffen, einbezogen sein. Alle Tätigkeiten der PJ-Studenten sollen von den
approbierten Ärzten des Krankenhauses zuerst demonstriert und immer kontrolliert werden bzw. dem internen Regiment des jeweiligen Krankenhauses
folgen. PJ-Studenten sollen bei der Erstellung des OP-Programmes für den folgenden Tag anwesend sein, um Indikationen und Kontraindikationen zu erfassen. Die Teilnahme des PJ-Studenten an der Operation der von ihm
betreuten Patienten sollte sichergestellt werden. Das unter Supervision durchgeführte eigenständige Handeln der PJ-Studenten ist mit den Gegebenheiten des Haftungsrechtes vereinbar (vgl. 1.10).
1.4 Ausbildungsstätten
Die Ausbildung im Praktischen Jahr findet an den Universitätskliniken und von
den Universitäten beauftragten Krankenanstalten (Lehrkrankenhäuser) statt. Bei der Auswahl der Lehrkrankenhäuser ist zu beachten, daß neben den Anforderungen nach § 4 ÄAppO (Röntgenabteilung; medizinische
Laboratorium; medizinische Bibliothek mit Fachliteratur; Arbeitsplatz, Umkleidemöglichkeit und abschließbarer Spind; ggf. Pathologie) auch andere
Standards wie Studienräume und Unterkunftsmöglichkeiten erfüllt werden. Die Lehrkrankenhäuser sollen pro PJ-Student 10 tagesbelegte Betten vorhalten,
sowie Patienten auf den Einsatzstationen, die dem epidemiologischen Querschnitt entsprechen. Andernfalls sind Rotationen auf andere Stationen zu ermöglichen.
1.4.1 Finanzielle und personelle Ausstattung der Lehrkrankenhäuser
Die Lehrkrankenhäuser werden für die Ausbildung personell und mit
Sachmitteln ausgestattet. Dabei ist zu beachten, daß die Mittel und Stellen, die für die Ausbildung bestimmt sind, auch ausschließlich für diesen Zweck
verwendet werden. Insbesondere ist darauf zu achten, daß Ärzte, die für die Ausbildung eingestellt werden, nicht zu Routinearbeiten oder zu Forschungsaufträgen herangezogen werden.
Die Mittel, die bereitgestellt werden, unterscheiden sich momentan von Universität zu Universität. Werden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu
Aufgaben, Organisation und Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten vom 9. Juli 1976 eingehalten, sind pro 8 PJ-Studenten eine
Arztstelle, pro 40 PJ-Studenten je eine MTA- und Schreibkraftstelle zusätzlich im Stellenschlüssel vorzusehen, außerdem wird pro PJ-Platz eine
Sachkostenpauschale gezahlt. Dies wären jetzt pro PJ-Stelle und Haus ca. 15.000,-- DM/Jahr. Zusätzlich sind noch Mittel für Räumlichkeiten und Erstanschaffungen vorgesehen.
Barmittel und Gehälter zur Ausbildungsförderung sollen nur für besetzte PJ-Stellen an die Universitäten zur Auszahlung gelangen. Um den Einsatz dieser
Mittel kontrollieren zu können, sollte die Universität ihre PJ-Ausgaben veröffentlichen, mindestens sollte im jeweiligen Referat ein Ansprechpartner für
PJ-Angelegenheiten für die PJ-Studenten erreichbar sein. Wünschenswert wäre es ferner, wenn der gewählte PJ-Sprecher eines Hauses bei Finanzangelegenheiten gehört würde.
Die Verantwortung für die Organisation des Praktischen Jahres liegt bei dem Fachbereich Humanmedizin der Universitäten. Seine Entscheidungen werden
von dem Studienbeauftragten für die Durchführung des Dritten Klinischen Studienabschnittes und dem Prorektor für Ausbildung und Lehre gemeinsam
mit einer "Kommission zur Durchführung der Praktischen Ausbildung im Praktischen Jahr" vorbereitet. Die Kommission tagt mindestens zweimal pro Jahr und setzt sich zusammen aus Vertretern:
- der Ministerien/Behörden für Wissenschaft und Forschung,
- der Leitenden Ärzte der Lehrkrankenhäuser,
- des Universitätsrektors und
- der Studierenden (Fachschaft, ASTA, Studierendenparlament, Hartmannbund, Marburger Bund).
1.4.2 Praktisches Jahr im Ausland
Die Ableistung eines oder mehrerer Abschnitte des PJ im Ausland ist
grundsätzlich möglich. Die Ausbildung muß allerdings an einer Institution erfolgen, die mind. den Anforderungen entsprechen, die an ein Lehrkrankenhaus gem. § 4 der ÄAppO gestellt werden.
1.5 Ablauf
Das Praktische Jahr beginnt nach dem 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Dem
Studenten ist bis zu einer Ausschlußfrist die Möglichkeit zu geben, sich an einer Universitätsklinik oder an einem der im Bundesgebiet zugelassenen
akademischen Lehrkrankenhäuser ohne Wechsel der Universität zu bewerben. Nach Ablauf dieser Frist ist dem PJ-Studenten von seiner Universität die
Ausbildungsstätte verbindlich mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich mitzuteilen, damit evtl. notwendige Ortswechsel möglich sind. Studenten, die
studienortfern eingesetzt werden, erhalten, wenn die Klinik keine Unterkunft anbieten kann, von dieser einen Wegekostenzuschuß. Dieser kann bei
kommunalen Häusern auch in Fahrausweisen für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr bestehen.
1.5.1 Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit der Medizinstudenten im Praktischen Jahr orientiert sich an der
des ärztlichen Personals und dem gültigen Arbeitszeitgesetz. Sie können auch zu Wochenend-, Nacht-, und Feiertagsdiensten herangezogen werden, erhalten
jedoch dafür Freizeitausgleich. Führen die Dienste zu Überstunden, sind diese zu vergüten. Die abzuleistenden Dienste sind in den jeweiligen Notfallaufnahmen der Abteilungen abzuleisten (s. 3.5).
1.5.2 Fächerkanon
Das Praktische Jahr besteht aus je einem Tertial Chirurgie, Innere Medizin und
einem Wahlfach, das in einem anderen klinischen Fach mit Patientenkontakt abzuleisten ist. Die Universität hat in jedem Fach genügend Ausbildungsplätze bereitzustellen,
damit aus dem Wahlfach kein Zuteilungsfach wird. Möchte der Student sein Praktisches Jahr ausschließlich an einem bestimmten Ort ableisten, so muß er gegebenenfalls auch ein zugewiesenes drittes Fach akzeptieren.
1.5.3 Dauer der einzelnen Abschnitte
Das Praktische Jahr gliedert sich in 3 gleich lange Tertiale zu je 16 Wochen,
mindestens muß ein PJ-Student jedoch 10 Wochen in jedem Fach nachweisen. Ein Abschnitt von 16 Wochen kann in zwei gleiche Abschnitte von je 8 Wochen
aufgeteilt werden, um sicherzustellen, daß bei Auslandsaufenthalt auch Länder wie z.B. die USA berücksichtigt werden können.
1.5.4 Fehlzeiten und Studienzeiten
Im Praktischen Jahr sind jedem PJ-Studenten 20 Fehltage zu gewähren.
Außerdem stehen dem PJ-Studenten 12 Semesterwochenstunden zum Selbststudium (incl. Lehrveranstaltungen gem. 2.1) zu, die nach Möglichkeit
nicht gesammelt werden sollen. Es steht den Kliniken frei, den Studienzeiten als freien Tag zu gewähren oder alternativ den PJ-Studenten täglich eher
Dienstschluß zu gewähren. Da die Studienzeiten dem Studium dienen soll und keine zusätzliche Freizeit ist, ist es zulässig den PJ-Studenten für die
Studienzeiten bestimmte, ausschließlich der Ausbildung dienliche Aufgaben, wie die Vorbereitung der Lehrvisite oder der Anamnese von Patienten für Tutorials, aufzutragen.
Ab einer Praktikumszeit von mind. 4 Wochen ist im Falle von Schwangerschaft, eigener Krankheit oder Krankheit eines zu erziehenden Kindes die abgeleistete Zeit vollständig auf das Tertial anzurechnen.
1.5.5 PJ-Unterricht
Für die Studenten im Praktischen Jahr sind Lehrveranstaltungen, Lehrvisiten,
Fallbesprechungen und interdisziplinäre Konferenzen durchzuführen, die neben den theoretischen Kenntnissen des jeweiligen Faches auch allgemeinmedizinische, notfallmedizinische, technische (Gerätekunde), ethische
und rechtliche Aspekte vermitteln müssen (vgl. 2.1).
1.6 PJ-Sprecher
Vor Beginn des ersten Ausbildungsabschnittes wählt jeder PJ
-Studentenjahrgang einen PJ-Sprecher pro Klinik. Dieser sollte möglichst alle drei Abschnitte an diesem Haus verbringen. Der PJ-Sprecher ist Ansprechpartner der PJ-Studenten und des mit der Durchführung des PJ
beauftragten leitenden Arztes. Bei Problemen versucht er zu vermitteln. Gleichzeitig übernimmt er die zeitliche Koordination der Ausbildungsveranstaltungen. Näheres ist hausintern zu regeln.
1.7 Ärztliche Untersuchung
Die Studenten des Praktischen Jahres werden vor Beginn ihrer Ausbildung
ärztlich untersucht. Die Universität bestimmt, an welchem Ort die Untersuchung durchgeführt wird, gleichzeitig koordiniert sie mit den Prüfungsämtern, daß
zwischen dem 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und dem Beginn des Praktischen Jahres ausreichend Zeit für die Untersuchung bleibt. Die
Untersuchung entspricht der Einstellungsuntersuchung für ärztliche Mitarbeiter der jeweiligen Universität.
1.7.1 Impfungen
Alle Studenten, die das Praktische Jahr beginnen, werden kostenlos gegen Hepatitis A und Hepatitis B geimpft.
1.8 Dienstkleidung
Die PJ-Studenten erhalten von den Krankenhäusern, in denen sie arbeiten,
Dienstkleidung gestellt. Hygieniker empfehlen, Klinikkleidung möglichst täglich zu wechseln.
1.9 Verpflegung
Die Medizinstudenten im Praktischen Jahr erhalten ein kostenloses
Mittagessen. Leisten sie Nacht- oder Bereitschaftsdienste, so erhalten sie in den Dienstzeiten zusätzliche Mahlzeiten entsprechend den Tageszeiten. Die
Studentenwerke unterstützen die Krankenhäuser dabei finanziell, dafür dürfen Medizinstudenten im Praktischen Jahr keine Mensen mehr besuchen. 1.10 Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung
Verursacht der PJ-Student im Rahmen seiner Tätigkeit im Praktischen Jahr
einen Schaden, so kann er regreßpflichtig gemacht werden, wenngleich in aller Regel solche Ansprüche in erster Linie gegenüber dem Krankenhausträger eingeklagt werden.
Dieser Verzicht auf eine Regreßnahme steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, der insbesondere dann ausgesprochen wird, wenn sich
zeigen sollte, daß der Verzicht zur Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht führen sollte. Die Unfallverhütungsvorschriften für Ärzte und die Rahmenbedingungen der
gesetzlichen Unfallversicherungen gelten für Medizinstudenten im PJ entsprechend.
1.11 Prüfung
Am Ende des PJ findet der 3. Abschnitt der ärztlichen PJ-Prüfung statt.
Prüfungsfächer und Prüfungsart sind von der ÄAppO vorgegeben. Den Studierenden ist die Möglichkeit einzuräumen, bis zu einer festgesetzten Frist
dem Landesprüfungsamt für Heilberufe einen verbindlichen und endgültigen Vorschlag für einen Prüfungstermin, den Prüfungsort, die Zusammensetzung der
Prüfungsgruppe und die Namen der Prüfer vorzulegen. Alle Studierenden einer vorgeschlagenen Prüfungsgruppe müssen das gleiche Wahlfach im Praktischen
Jahr absolviert haben. Der Vorschlag hat den vorher vom Landesprüfungsamt festgesetzten, sich an der ÄAppO orientierenden, Bestimmungen zu entsprechen.
2 Unterrichtsgestaltung
2.1 Lehrveranstaltungen Es sollten regelmäßig fachliche Lehrveranstaltungen
stattfinden, die 4-6 Semesterwochenstunden umfassen. Diese müssen in den Tagesablauf integriert sein, zur Arbeitszeit gerechnet werden und speziell für
Medizinstudenten im PJ durchgeführt werden. Diese Zeit wird auf die Studienzeit entsprechend 1.5.4 angerechnet.
2.2 Seminare
In Kleingruppen bis max. 12 PJ-Studenten sollen am jeweiligen Patientenstamm
wichtige medizinische Zusammenhänge fächerübergreifend dargestellt werden. Hierzu gehören die Patientenvorstellung durch den betreuenden Medizinstudenten im PJ, differentialdiagnostische Überlegungen sowie die
Erstellung von Diagnose- und Therapieschemata unter Anleitung und Aufsicht der Lehrkraft (z.B. OP-Risiken aus chirurgischer und anästhesiologischer Sicht,
fächerübergreifende onkologischer Therapieschemata, etc.; sowie klinischer Pharmakologie und Pathologie).
2.3 Praktische Übungen
In Kleingruppen bis max. 4-6 PJ-Studenten sollen wesentliche ärztliche
Techniken vermittelt, eingeübt und später am Patienten unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung der Lehrkraft durchgeführt werden. Dies umfaßt z.B.
chirurgische Nahttechnik, Punktion, ZVK, Intubation und andere praktische Übungen.
3 Rahmenrichtlinienkatalog
3.1 Allgemein Ziele des Praktischen Jahres sind:
- die Beherrschung der Indikationsstellung und die selbständige Durchführung definierter ärztlicher Tätigkeiten,
- das Verständnis und die Durchführung unter direkter ärztlicher Aufsicht, Betreuung und Anleitung, sowie
- der Erwerb eingehender Kenntnisse in den medizinischen Zusammenhängen des jeweiligen Faches.
3.2 Innere Medizin
3.2.1 Beherrschen von Tätigkeiten
In der Inneren Medizin soll der PJ-Student folgende ärztliche Tätigkeiten beherrschen:
- Untersuchung: Auskultation, Inspektion, Palpation von Thorax und Abdomen; Pulsstatus; Temperatur; Blutdruck; Atmung; Lymphknoten
-Status; Hirnnervenreflexe; Neurostatus; Effloreszenzen; Harnwege; äußeres Genitale; rektale Untersuchung
- spezielle Untersuchungen: Orthostase-Versuch o.ä
- Legen peripherer Venenverweilkatheter, Punktion peripherer Venen und Blutentnahme mit den gängigen Systemen; Kapillarblutentnahme;
Entnahme von Kreuzblut und Blutgruppenbestimmung (AB0 und Rh); Anlegen von Blutkulturen.
- Gewinnung von Harnproben, Abstrichen, Sputum; Blut- und Urin-Stix Test; 3-Gläserprobe; Hämocult-Test; Blutzuckertagesprofil
- Anlegen einer Krankenakte
- Erstellen eines Arztbriefes
- Einfuhr- / Ausfuhrbilanzen, Trinkmengenbeschränkung
- EKG; Belastungs-EKG
- Legen einer Magensonde; Urindauerkatheter
3.2.2 Verständnis
Der PJ-Student soll von folgenden Vorgängen Verständnis erwerben:
- Erstellen von Diätplänen
- Arterielle Blutentnahme und Blutgasbestimmung; Punktion von Pleura, Ascites, Knochenmark, Liquor
- Spezielle auf Station durchgeführte Tests: Glukosebelastungstest, Schillingtest, Laktose- / Galaktose-Intoleranztest, o.ä
- 24h-EKG und RR
- Legen eines Zentralen Venenkatheters
- Knochenmarkspunktion und deren mikroskopische Auswertung
- Gastro-, Colo-, Sigmoideo-, Rekto-, Bronchoskopie
- ERCP
3.2.3 Kenntnisse
Der PJ-Student soll folgende Kenntnisse haben:
- pathologische Befunde häufiger Erkrankungen, typische Phänomene auch seltener Erkrankungen
- Haut- und Lymphknotenbiopsie
- suprapubischer Urinkatheter
- Organbiopsien z.B. Leber, Niere, Muskel
- Indikation, Funktionsweise und Bedienung gängiger medizinisch-technischer Geräte
Darüber hinaus soll der PJ-Student Kenntnisse in den epidemiologisch häufigen
Krankheitsbilder der Kardiologie, Gastroenterologie, Pulmonologie, Nephrologie, Hämatologie, Onkologie, Rheumatologie, Endokrinologie, Immunologie, Infektiologie, sowie internistische Erkrankungen des
Bewegungsapparates erwerben und vertiefen.
3.2.4 Spezieller Teil der Inneren Medizin
Die intensiven Kenntnisse in Ätiologie, Epidemiologie, Pathogenese,
Pathophysologie, Klinik, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Therapie, Verlauf, Komplikationsmöglichkeiten und Prognose der nachfolgenden Erkrankungen
sind für ein effektives PJ-Tertial der Inneren Medizin unverzichtbar. Um ein Kennenlernen des gesamten Spektrums der Inneren Medizin zu gewährleisten,
ist ein eventueller Stationswechsel zu ermöglichen. Auf folgenden Gebieten sind ausreichende Kenntnisse zu vermitteln:
3.2.4.1 Kardiologie und Angiologie
Herzinsuffizienz, Rhythmusstörungen, Koronarerkrankungen und Herzinfarkt,
infektiöser Endokarditis, erworbenen Herzklappenfehlern, Erkrankungen des Perikards, arterieller Hypertonie, Arteriosklerose, Aneurysmen, Mikroangiopathie, Varikosis, Phlebothrombose, Lymphangitis und Lymphangiose.
3.2.4.2 Hämatologie
Anämie, Leukopenie, Panmyelopathie, Hypersplenismus, myelodysplastisches
Syndrom, nichtmalignen Lymphadenopathien, sowie neoplastischen Erkrankungen des Knochenmarks und des lymphatischen Systems. Zusätzlich müssen Kenntnisse in der therapeutischen Beeinflussung des
Gerinnungssystems, zur hämatologischen Auswirkungen internistischer Tumortherapie und Grundkenntnisse der Transfusionsmedizin erworben werden.
3.2.4.3 Pulmologie
Störung der Atmung, Infektion von Atemwegen und Lungen inkl. Tuberkulose,
akuter und chronischer Bronchitis, Asthma bronchiale, Bronchiektasie, Lungenfibrose (insbes. bei arbeitsbedingten oder iatrogenen Ursachen), Erkrankungen des kleinen Kreislaufs, Lungenstauung, Lungenembolie,
Schocklunge (ARDS), primäre und sekundäre Neoplasien der Bronchien und Lungen, Sarkoidose, Pneumothorax, Pleuritis, Pleuraerguß, sowie Verwachsungen und Hernien des Zwerchfells.
3.2.4.4 Gastroenterologie
Funktionelle Störungen der Verdauungsorgane, Erkrankungen des Ösophagus
(Entzündungen insbes. der Refluxkrankheit, Infektionen, Hernien, Varizen, Verätzungen, Ösophaguskarzinom), des Magens (akute und chronische
Gastritidien, Ulcuskrankheit, Magenkarzinom), des Dünndarms (akute Enteritis und exsudative Enteropathie, Morbus Crohn, Ulcus duodeni), des Kolon (Divertikulose, Divertikulitis, Colitis ulcerosa, ischämische,
antibiotikaassoziierte und andere Kolitiden, proktologische Erkrankungen, benigne und maligne Tumoren), der Leber (akute und chronische Hepatitiden insbes. viraler Genese, Zirrhose, toxische Leberschäden, benigne
Lebertumoren, primäre und sekundäre maligne Lebertumoren), des Gallensystems (Cholelithiasis, akute und chron. Cholezystitis, Cholangitis, Postcholezystektomiesyndrom, Karzinome) und Pankreas (akute und chron.
Pankreatitis, Karzinom).
3.2.4.5 Stoffwechsel, Endokrinologie und Ernährung
Schilddrüse (euthyreote Struma, Hyper- und Hypothyreose,
Schilddrüsenkarzinom), Diabetes mellitus Typ 1 & 2, Adipositas, Hyperlipoproteinämie, Hyperurikämie und Gicht, metabolisches Syndrom, Hungerdystrophie, Anorexia nervosa. Zusätzlich sollen Kenntnisse zur
medikamentösen Therapie von Mamma- und Prostatakarzinomen erworben werden.
3.2.4.6 Niere, Harnwege, Wasser- und Elektrolythaushalt
Niereninsuffizienz, akutem Nierenversagen, nephrotischem Syndrom, akuten
und chron. Harnwegsinfekten, chron. abakterieller Nephritis, Nierenzysten, Nierentumoren, sowie sekundärer Schädigung der Nieren bei Systemerkrankungen; ferner Störungen des Wasserhaushaltes, Hyper- und
Hypokaliämie, metabolische und respiratorische Azidose und Alkalose. Zusätzlich sollen Kenntnisse zu Dialyse- und Hämoperfusionstherapie erworben werden.
3.2.4.7 Bewegungsapparat
Chronische Polyarthritis, infektiöse Arthritiden (auch reaktive), Arthritis urica,
Arthrose, Arthropathie bei Neuropathie, Osteoporose, Osteomalazie, Tumoren mit primärer oder sekundärer Manifestation im Knochen.
3.2.4.8 Immunologie
Kollagenosen, Vaskulitiden und autoimmuner Endokrinopathien.
3.2.4.9 Infektiologie
Bakterielle Enteritiden, Infektionen von Atemwegen und Lungen,
Geschlechtskrankheiten, Septikämien, Meningitiden und Enzephalitiden, Harnwegsinfekten, sowie Knochen- und Gelenksinfektionen.
3.3 Chirurgie
3.3.1 Beherrschen von Tätigkeiten In der Chirurgie soll der PJ-Student
folgende ärztliche Tätigkeiten beherrschen:
- Aufklärung und Vorbereitung des Patienten auf die Operation
- Durchführung der begleitenden Maßnahmen, wie Ulkusprophylaxe, Atemschule und Pneumonieprophylaxe, Thrombose-, Embolie- und
Infektionsprophylaxe
- kleine Chirurgie
- Erlernen der Indikationen, der Grenzen und Risiken operativer Eingriffe
- Beherrschen von Maßnahmen zu Asepsis und Antisepsis
- Beherrschen der gängigen Nahttechniken (Einzelkopfnaht, Donati-Naht, Allgöwer-Naht, U-Naht, Fortlaufende Naht, Intracutannaht)
- Postoperative Versorgung der von ihm betreuten Patienten: Hierzu zählen
die Überwachung im Aufwachraum, postoperative Frühkomplikationen, Verlegung auf die Allgemeinstation, das Anlegen, Überprüfen und Wechseln gängiger Verband- und Gipsarten, die postoperative
Infusionstherapie, Einleitung und Begleitung in der Phase der Mobilisierung, sowie die Einführung in die Techniken der physikalischen Therapie und Krankengymnastik
- PJ-Studenten sollten bei Abschluß des Tertials mit allen häufigen internistischen und neurologischen Komplikationen in der Chirurgie gut
vertraut sein
- Erlernen der Grundsätze der "Parenteralen Ernährung"
- für bakteriologische Untersuchungen müssen die PJ-Studenten die Probengewinnung als Blutkultur, Sputum-, Tracheal- oder
Bronchialsekretkultur, Urinkultur, Stuhlkultur, Abstrichkultur beherrschen
- Grundlagen der Klinik und Therapie häufiger Infektionen (Infektionen der
Knochen und Gelenke, Management systemischer Infektionen, bakterielle Infektionen, Virusinfektionen, Pilzinfektionen)
- lokale Anästhesieverfahren
- Vorsorgeuntersuchungen
3.3.2 Verständnis
Der PJ-Student soll von folgenden Vorgängen Verständnis erwerben:
- intraoperatives Legen und postoperatives Entfernen von Redon-Drainagen
- Pleurapunktion, Gelenkpunktion, Blasenpunktion, Aszitespunktion
- Beckenkamm- oder Sternalpunktion
- Grundlagen der chirurgischen Wundversorgung, Wunddesinfektion, Klassifikation der unterschiedlichen Verletzungs- und Verbrennungsarten
und deren Behandlung
- Durchführung einer Kreuzprobe (serologischen Verträglichkeitsuntersuchung)
- Verfahren der Plexusanästhesie
Bei der engen Verflechtung von Chirurgie und Anästhesiologie ist die
Einschaltung des Anästhesisten in die chirurgische Ausbildungszeit sinnvoll. Der Medizinstudent im PJ soll dadurch die Grundlagen der Anwendungen
einfacher, örtlicher und allgemeiner Anästhesieverfahren erlernen und an ihrer Durchführung beteiligt sein.
3.3.3 Kenntnisse
Der PJ-Student soll folgende Kenntnisse haben:
- nichtchirurgische Maßnahmen bei neoplastischen Erkrankungen (Grundlagen der Strahlentherapie, Polychemotherapie, Lasertherapie,
supportive Therapietechniken)
- Diagnostik und Differentialdiagnostik psychosomatischer Krankheitsbilder aus der Chirurgie
- Indikation, Funktionsweise und Bedienung gängiger medizinisch-technischer Geräte
3.3.4 Spezieller Teil der Chirurgie
Der PJ-Student sollte auf folgenden Gebieten Kenntnisse erwerben:
3.3.4.1 Endokrine Chirurgie
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: Strumektomie, Nephrektomie
3.3.4.2 Chirurgie der Haut und Hautanhangsgebilde
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: Defektdeckung durch Lappenplastiken, Fremdkörperentfernung, Abszeßspaltungen, Exzision von Pigmentveränderungen/Hautneoplasien
3.3.4.3 Gefäßchirurgie
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: End-zu-End-Anastomose, Embolisation/Durchtrennung/Resektion von arteriovenösen Fisteln, Thrombektomie bei akutem Arterienverschluß, Thrombendarteriektomie (TEA
)/Erweiterungsplastik/Interponat/Bypass bei arterieller Verschlußkrankheit (AVK) der unteren Extremität, Shunt-OP bei Dialyse-Shunt, verschiedene Formen der Varizenoperationen
3.3.4.4 Herz- und Thoraxchirurgie
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: Thorakotomie (mediane Sternotomie und laterale Thorakotomie), Lungenparenchymresektion, Mediastinoskopie, Bypass-Operation, Herzklappenersatz-Operation,
Herzschrittmacherimplantation; Funktionsweise und Indikation der Herz-Lungen-Maschine müssen bekannt sein
3.3.4.5 Chirurgie des Ösophagus
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: OP-Zugänge, Resektionsverfahren, Anastomosentechniken, plastische Erweiterungen, Endotubation, Divertikelabtragung, Fundoplikatio, Vagotomie
3.3.4.6 Chirurgie des Magen und Duodenum
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: Vagotomie, Pyloroplastik, Billroth-I-Resektion, Billroth-II-Resektion, Y-Roux-Modifikation, Gastrektomie,
lokale Blutstillung bei Ulkusblutung durch Umstechung / endoskopische Mechanismen, Witzel-Fistel, perkutane endoskopische Gastroenterotomie (PEG)
3.3.4.7 Chirurgie der Darmerkrankungen
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: Diagnostische Verfahren der Laparoskopie / Laparotomie / Kolotomie / Endoskopie, Operationstaktiken (einzeitig, zweizeitig, dreizeitig, Diskontinuitätsresektion), Teil
-/Resektionsverfahren der Darmabschnitte, Diagnostik und Therapie der Peritonitis (diagnostische Peritoneallavage), Appendektomie, Übernähung einer Perforation, Spülung der Bauchhöhle, Drainage eines Abszesses,
Installation eines Anus praeternaturalis, Sklerosierung von Hämorrhoiden
3.3.4.8 Chirurgie der Hernien
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: gängige OP-Prinzipien, laparoskopische OP-Verfahren
3.3.4.9 Chirurgie der Milz und des Lymphatischen Systems
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: Splenektomie, Organerhaltende Milzoperationen, Staging-OP beim Morbus Hodgkin, Lymphknoten-Exstirpation/-Biopsie
3.3.4.10 Chirurgie der Leber
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: Leberbiopsie, Resektionsverfahren, Techniken der Parenchymdurchtrennung, Einlage eines Saug-/Spülkatheters, Zystektomie, Ballontamponade / Transmurale
Varizenumstechung bei Ösophagusvarizenblutung unter portaler Hypertension
3.3.4.11 Chirurgie der Gallenblase, Gallenwege und Pankreas
Anatomie, Physiologie und Pathologie auf diesem Gebiet, sowie
Untersuchungsmethoden und Indikationsstellung: Diagnostik (ERCP/PTC/Angiographie), Vorgehen bei Gallenkolik, ERCP mit Papillotomie und Steinextraktion, laparoskopische/konventionelle Cholezystektomie, partielle
Duodenopankreatektomie (Whipple-Operation), Gastrojejunostomie, Cholezystoduodenostomie, Choledochoduodenostomie, Papillenspaltung, endoskopische/transduodenale Papillotomie, Operative Ausräumung und
Spülung bei Pankreatitis
3.3.4.12 Traumatologie
Verständnis der Klinik, Symptomatik, Diagnostik, Komplikationen und
konservativen/operativen Therapien von: Weichteilverletzungen, Quetschungen, Verletzungen mit Beteiligung der Gelenke, eitrige Entzündungen, Verletzungen
der Nerven, Quetschungen oder Prellungen des Gehirns und der Wirbelsäule mit neurologischen Ausfallserscheinungen, Luxationen, Brustkorbverletzungen mit/ohne Beteiligung innerer Organe, stumpfe oder durchbohrende
Bauchverletzungen, Verletzungen der Nieren- oder Harnwege, Verrenkungen der Wirbel oder Gelenke und Verletzungen der Sehnen; offene/geschlossene
Knochenbrüche des Hirnschädels mit/ohne Gehirnbeteiligung, Wirbelbrüche, offene/geschlossene Brüche des Ober- und Unterarms mit/ohne Dislokation und/oder Splitterung, Röhrenknochenbrüche, Beckenbrüche,
Oberschenkelbrüche einschl. des Schenkelhalses, offene/geschlossene Brüche des Unterschenkels mit Dislokation und/oder Splitterung, Brüche des
Fersenbeins mit/ohne Dislokation und/oder Höhenminderung, Brüche des Sprung- und Kahnbeins
3.3.4.13 Operationsassistenz
Der PJ-Student sollte nach Abschluß seines PJ-Tertials Chirurgie folgenden
Operationen beigewohnt haben und ausführlich deren Indikationen, Kontraindikation, Komplikationen und Verfahren beschreiben können: Strumektomie, kleine Chirurgie der Haut und Hautanhangsgebilde,
Varizenoperationen, chirurgische Maßnahmen an Magen, Duodenum, Colon, Sigmoideum und Rektum, Hernien, Hepatobiliäres System und Frakturen an allen Extremitäten Dabei ist je nach Voraussetzung dem Studenten die
Möglichkeit der Operationsassistenz zu gewährleisten. Die Gesamtwochenstundenzahl von 10 Stunden im Operationssaal sollte möglichst nicht unterschritten werden. Um dem PJ-Studenten die Assistenz bei diesen v.g.
Operationen zu gewährleisten, ist ein eventueller Stationswechsel zu ermöglichen.
3.4 Spezieller Teil
Jeder PJ-Student sollte folgende (mindestens) einwöchige Pflichtblöcke während der 48 Wochen absolvieren:
3.4.1 Radiologie
Kenntnisse in der Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von:
- konventioneller Röntgendiagnostik (hierbei soll der PJ-Student zur selbständigen Beurteilung und Bewertung einer Röntgenaufnahme
angeleitet werden): Thorax in 2 Ebenen, Abdomen leer und in linker Seitenlage, CT Thorax und Abdomen, Skelettaufnahme
- Angiographie
- Endosonographie, MRT, Szintigraphie (Knochen, Lungen, Schilddrüse, Niere, Herz, Ventrikulographie), Nuklearmedizin, Lymphographie
- Der PJ-Student sollte ausführliche Kenntnisse über die diagnostischen
Verfahren der Sonographie erwerben (hierbei soll der PJ-Student zur selbständigen Durchführung von sonographischen Untersuchungen unter Anleitung befähigt sein)
- Gefäßdoppler
- Einführung in die Funktionsweise, Indikation, Kontraindikationen und Kosten-Nutzen-Vergleich der apparativen Diagnostik
(Röntgenkontrastuntersuchungen, Computertomographie)
- Teilnahme an Röntgendemonstrationen der verschiedenen Fachabteilungen
3.4.2 Intensivstation
Notfallmedikation, Narkose und Beatmung, Schmerzmedikation und parenterale Ernährung
3.5 Notfallaufnahme
Im Rahmen seiner chirurgischen und internistischen Dienste muß der PJ
-Student folgendes in der Notfallaufnahme beherrschen:
- Beurteilung der Notfälle im Hinblick auf die unmittelbar bzw. später durchzuführende Diagnostik und Therapie
- Beherrschen der Klinik des Atem- und Kreislaufstillstandes, sowie Beherrschung der Anwendung der ABC-Regel
- Praktische Einübung von Reanimationsverfahren (Verfahren der Herz-Lungen-Wiederbelebung und Schocktherapie)
- Beherrschen der radiologischen Notfalldiagnostik
- Beherrschen des Legens von peripheren intravenösen Zugängen
- Verständnis der Diagnostik des Notfall-EKGs mit praktischen Anwendungen und Vorstellungen praxisrelevanter Notfall-EKGs
(Herzinfarkt, Lungenembolie, etc.)
- Beherrschen der Klinik und Maßnahmen beim Schock
- Beherrschen der Diagnostik und ersten Maßnahmen beim Polytrauma, sichere Beurteilung der Stadien bzw. Phasen
- Beherrschen der Diagnostik, Differentialdiagnosen, ersten Maßnahmen und Feststellung einer OP-Indikation beim "Akuten Abdomen"
- Kenntnisse der Wundbehandlung und Wundtoilette einschließlich der Anwendung/Indikationen aller gängigen Nahttechniken und
Verbandstechniken (Wundverband, Kompressionsverband, Gips- und Kunststoffverband, spezielle Verbände) und deren Komplikationen
- Indikation und Technik ruhigstellender Verbände, lokale Anästhesieverfahren und Wundstarrkrampfprophylaxe
- Kenntnis der Prinzipien der maschinellen Beatmung
- Verständnis der Beatmungstherapie (Beatmungsübungen mit Maske und Ambu-Beutel; Intubation; Tracheotomie/Koniotomie)
- Beherrschen der Indikationen, Kontraindikationen, Wirkmechanismen und Anwendungsmodalitäten der gängigen Notfallmedikationen
3.6 Labor
Jeder PJ-Student sollte ein 2-tägiges Pflichtpraktikum im Labor absolvieren.
Dabei sollte der PJ-Student den Umgang mit folgenden labortechnisch erstellten Untersuchungen hinsichtlich Indikation, Aussagefähigkeit, Beurteilung und Durchführung beherrschen:
- Kreuzprobe
- Blutgase und pH
PJ-Studenten sollen den Umfang mit folgenden labortechnisch erstellten
Untersuchungen hinsichtlich Indikation, Aussagefähigkeit und Beurteilung beherrschen:
- großes und kleines Blutbild
- Elektrolyte, Blutzucker, Entzündungszeichen
- Leber-, Nieren-, Pankreas-, Schilddrüsenwerte
- Harnsäure, saure und alkalische Phosphatase
- Herzenzyme, Eiweiß incl. Elektrophorese, Urinsediment
- Pleura- und Ascitespunktat
- Blutgerinnungssystem
Außerdem sollen PJ-Studenten die Beurteilung von Blutausstrichpräparaten
beherrschen und über Grundkenntnisse in Knochenmarksausstrichpräparaten verfügen. Ferner sollen die PJ-Studenten die Indikation, Aussagefähigkeit und Beurteilung
von Untersuchungen zum Eisenhaushalt, Blutfetten, Tumormarkern, Hormonen, Vitaminen, Immunglobulinen, Komplementfaktoren, (Auto-) Antikörpern und der
Kontrolle der langfristigen Diabeteseinstellung verstehen und die Indikation und Beurteilung von Laboruntersuchungen zu den im GK-3 aufgelisteten Erkrankungen kennen.
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